Vorsitzende Richterin bzw. Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht (m/w/d)
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz, Landesarbeitsgericht
- Job-ID: J000025180
- Startdatum: 01.09.2024
- Art der Anstellung: Vollzeit/Teilzeit
(unbefristet) - Bezahlung:
BesGr. R3 HmbBesG - Bewerbungsfrist: 07.06.2024
- Anzahl der Stellen 1
Wir über uns
Am Landesarbeitsgericht Hamburg sind derzeit sieben Berufsrichterinnen und Berufsrichter sowie elf weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verwaltung, Geschäftstellen und EDV tätig. Das Landesarbeitsgericht ist zuständig für erstinstanzliche Verfahren über die Tariffähigkeit und Tarifzuständigkeit von Vereinigungen sowie die Wirksamkeit der Allgemeinverbindlichkeitserklärungen von Tarifverträgen oder Rechtsordnungen entsprechenden Inhalts. Ferner ist das Landesarbeitsgericht für sämtliche Rechtsmittel gegen Urteile und Beschlüsse des Arbeitsgerichts sowohl in Urteils- als auch in Beschlussverfahren zuständig.
Hier finden Sie weitere Informationen: Arbeitgeberin Freie und Hansestadt Hamburg.
Ihre Aufgaben
- Vorsitz einer Kammer des Landesarbeitsgerichts
- Vorbereitung und Durchführung von mündlichen Verhandlungen in Berufungs- und Beschwerdesachen
- Absetzen von gerichtlichen Entscheidungen, die aufgrund mündlicher Verhandlungen ergehen
- Bearbeitung von Beschwerdesachen, die keine mündliche Verhandlung erfordern
Auf der Stelle erfolgt zunächst eine neunmonatige Erprobung. Die Erprobung erfolgt im Wege der Abordnung und bietet die Chance, die Tätigkeit als Vorsitzender oder Vorsitzende am Landesarbeitsgericht kennenzulernen und sich in dieser Tätigkeit zu bewähren. Im Falle der erfolgreichen Erprobung besteht die Möglichkeit der unmittelbar anschließenden Ernennung zur Vorsitzenden Richterin bzw. zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht.
Ihr Profil
Sie sind bereits bei der Freien und Hansestadt Hamburg beschäftigt oder sind schwerbehindert oder Schwerbehinderten nach dem SGB IX gleichgestellt.
- Erfüllung der allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen
- Befähigung zum Richteramt
- Sie befinden sich mindestens in einem Amt der Besoldungsgruppe R1
Vorteilhaft
- langjährige berufliche Tätigkeit als Volljurist/Volljuristin mit dem Schwerpunkt "Arbeitsrecht" und fundierte richterliche Erfahrungen
- ausgewiesene Fachkenntnisse, schnelle Auffassungsgabe, hohe Denk-und Urteilsfähigkeit
- Überzeugungskraft, Verhandlungsgeschick, Kooperations-und Konfliktfähigkeit
- Einsatzfreude, Belastbarkeit, Effizienz und Flexibilität, Unabhängigkeit und Selbstreflexion
- Verständnis für gerichtliche Geschäftsabläufe
Unser Angebot
- eine Stelle, unbefristet, zum 01.09.2024 zu besetzen
- Bezahlung: zunächst nach bisheriger Besoldungsgruppe. Im Falle der der Ernennung zur Vorsitzenden Richterin bzw. zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht erfolgt die Bezahlung nach Besoldungsgruppe R3.
Ihre Bewerbung
Ihre vollständige Bewerbung senden Sie uns bitte, unter Angabe der Kennziffer R2024.16, per E-Mail mit den Bewerbungsunterlagen in einer Datei im PDF-Format an:
bewerbung@justiz.hamburg.de